Erbrecht

Ihr Berater in Erbrechts- und Betreuungsfragen: Dr. Günter Spiri

 

Unser Erbrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Spiri begleitet Familien seit über 30 Jahren und vertritt Erblasser und Erben teils in dritter Generation.

Rechtsanwalt Dr. Spiri ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.Das Erbrecht regelt das (Grund-) Recht eines jeden, für den Todesfall über sein Eigentum zu verfügen. Im weitesten Sinne versteht man als Erbrecht all die Rechtsnormen, die die Übertragung von Eigentum vom Erblasser auf die Erben regelt.

Ehegatten, eingetragende Lebenspartner und Erben der sog. 1. Ordnung „konkurrieren“ hierbei miteinander. Die Sicherung der eigenen Lebensgrundlage im Falle der Krankheit, oder die des Partners nach dem eigenen Tod veranlassen häufig den Erblasser mit seinen Erben sog. Erbverträge zu schließen.
Andererseits führen Beziehungsstörungen zwischen Erblasser und Erben dazu, dass der Erblasser einen oder mehreren Erben den Erbteil entziehen, also den Erben enterben will. Auch hierbei kommt es auf die richtige Gestaltung an, solange der Erblasser noch seinen freien Willen äußern und Verfügungen treffen kann.

Aber auch die Auseinandersetzung unter den Erben wird im Erbrecht geregelt, ferner die Konkurrenz zwischen Schenkungen zu Lebzeiten und Erbe.

Erbauseinandersetzungen dauern oft über Jahre, sofern Immobilienvermögen oder umfassenderes Erbvermögen testamentarisch vererbt wurden. In einem solchen Falle benötigt man häufig einen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, der das Erbe einerseits professionell verwaltet, andererseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft besorgt.

Wenn keine Erben aus der näheren Verwandtschaft bedacht werden sollen, kann sich auch die Gründung einer Stiftung anbieten, die gegebenenfalls auch unter dem Dach einer größeren Einrichtung verwaltet wird. Hierbei hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Spiri mit seiner Expertise gerne weiter.

Wir unterstützen Sie als Erblasser bei
* der Erstellung von Testamenten und individueller vertraglicher Regelungen (Erb-,
Erbverzichts-, Erbeinsetzungsverträge)
* Vorweggenommenen Erbfolge (Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten)
* Nachlassverwaltung
* Regelung der Testamentsvollstreckung
* Gründung einer Stiftung

Als Erbe unterstützen wir Sie im Bereich des
* Pflichtteilsrecht
* gerichtliche Vertretung bei Erbschaftsprozessen