WEG-Recht

Ihr Experte im WEG-Recht: Lorenz Dietrich

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Recht) betrifft die Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Ladengeschäften.

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen laufenden Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, insbesondere bei der Begründung einer Eigentümergemeinschaft und in den laufenden Geschäften.

Typische Probleme sind die Fragen der

  • Jahresrechnung und Wirtschaftsplan
  • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen durch die unterlegene Minderheit
  • Instandsetzung und Modernisierung
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen und
  • Konflikte hinsichtlich Sondernutzungsrechten und Gemeinschaftseigentum

Da die Gemeinschaft auf stabiler Grundlage stehen muss, sind die gesetzlichen Fristen zur Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen mit einem Monat sehr kurz. Innerhalb dieses Zeitraum müssen auch noch zahlreiche Formalien eingehalten werden.

Da nach einer Beschlussfassung nur sehr kurze gesetzliche Fristen gelten, innerhalb derer man sich gegen die Beschlussfassung wehren kann, ist schneller anwaltlicher Rat von Nöten. Das Risiko eines Prozesses ist stark erhöht, da schon die Nichteinhaltung von Formalien zum Unterliegen im Prozess führen kann. Wir benötigen stets die Teilungserklärung Ihrer Eigentümergemeinschaft, das Protokoll der Eigentümerversammlung, in jedem Fall aber ist es wichtig, dass Sie unsere Mitarbeiter(-innen) auf das Datum der Versammlung hinweisen.

Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich als Eigentümer(-in) schon vor der Beschlussfassung, jedenfalls aber unmittelbar nach einer Eigentümerversammlung, mit deren Beschlüsse Sie nicht einverstanden sind, an uns wenden; möglichst noch vor Vorliegen des Protokolls.

Unser Experte im WEG-Recht und Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dietrich, der regelmäßig Hausverwaltungen mit einem Gesamtverwaltungsbestand von mehreren tausend Wohnungen, aber auch Eigentümergemeinschaften bei der Einziehung der Hausgeldforderungen und Eigentümer in der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen vertritt. Auch die Vorbereitung von Teilungserklärungen gehört zu diesem Aufgabenbereich.