Nachbarrecht

Wo Menschen eng nebeneinander wohnen, gibt es auch unterschiedliche Interessen, die aufeinanderprallen können.

Ihr Ansprechpartner in Nachbarrechtsfragen: Dr. Günter Spiri

Auf Grund der Tatsache, dass Deutschland ein dicht bevölkertes Land ist, gehört das Nachbarrechtsgesetz zum „Pflichtstoff“ für alle Häuslebauer und Grundstückseigentümer. So merkwürdig sich manchmal Streitigkeiten über Grenzabstände von Zäunen, baulichen Anlagen oder Hecken, Bäumen und Sträuchern im ersten Moment anhören mögen: für den betroffenen Grundstückseigentümer handelt es sich häufig um ein wesentliches, weil für den Kauf des Grundstücks maßgebendes, Element.

Auch sind im Nachbarrechtsgesetz eigene Verjährungsregelungen beinhaltet.

Wir unterstützen Sie nicht erst dann, wenn Sie als Grundstückseigentümer bereits Ihren Kaufvertrag abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen sind, sondern insbesondere auch

  • bei der Vorbereitung vertraglicher Regelungen (Kaufverträge/nachbarrechtliche Vereinbarungen z.B. hinsichtlich des späteren Baus Ihres Eigenheims)
  • Beratung in Fällen der Beeinträchtigung Ihres Grundstücks durch Nachbarn
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Nachbarrechten (wegen Nutzung des Nachbargrundstücks für Bau oder Renovierung – sog. „Hammerschlags- und Leiterrecht“ oder Einhaltung von Abstandsflächen)
  • Vertretung in allen nachbarrechtlichen Gerichtsverfahren

Unser Nachbarrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Spiri vertritt seit Jahren institutionelle und private Grundstückseigentümer. Rechtsanwalt Dr. Spiri ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein und regelmäßiger Referent bei Fachvorträgen.