Inkasso bedeutet den Einzug fremder Forderungen, häufig mit Hilfe der Zwangsvollstreckung. Der Gesetzgeber hat aus das Inkasso wenigen Berufsgruppen überlassen. Auf Grund der besonderen Lage von Konstanz direkt an der Schweizer Grenze bestehen hier viele grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse und damit auch viele Forderungen, die gegen Schuldner mit Wohnsitz in der Schweiz bestehen.
Nachdem zwischen Deutschland und der Schweiz weitgehend Freizügigkeit bei der Wahl des Wohnsitzes besteht, versuchen sich auch viele Schuldner ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie in der Nachbarstadt Kreuzlingen oder dem Kanton Thurgau einen Wohnsitz nehmen.
Wir beherrschen auch das schweizerische Betreibungsverfahren, wie die Zwangsvollstreckung in der Schweiz genannt wird; – wie meist in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Das Inkasso funktioniert auf drei Wegen:
1. Außergerichtliche Beitreibung Ihrer Forderung.
2. Gerichtliche Beitreibung (Mahnbescheid oder Klage) und
3. Zwangsvollstreckung.
Sicher haben auch Sie schon die Erfahrung gemacht, dass Schuldner auf Ihre Rechnung und Mahnung nicht reagiert haben. Wenn dies der Fall ist, wird es höchste Zeit, dass Sie sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren und die Aufgabe der Realisierung Ihrer Forderungen Profis überlassen. Wir übernehmen
- die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung und Fristüberwachung, insbesondere hinsichtlich der Verjährung.
- bei fehlender Einsicht des Schuldners in die Zahlungsverpflichtung die Titulierung Ihrer Forderung und
- die Zwangsvollstreckung.
Vielleicht haben Sie auch schon einen Titel – also ein Urteil oder einen Vollstreckungs-
bescheid – gegen Ihren Schuldner erwirkt und trotzdem zahlt dieser nicht. Dann bringt Sie die Zwangsvollstreckung häufig zum Erfolg.
Wir betreiben das Anwaltsinkasso mit System, recherchieren für Sie Arbeitgeber, Mieter und andere Schuldner Ihrer Schuldner (Drittschuldner) und realisieren dort Ihr Forderungen.
Im Falle von Zahlungsstockungen von Schuldnern ist darüber hinaus höchste Eile geboten. Sie müssen handeln, bevor Ihr Schuldner einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen oder andere Gläubiger die letzten Mittel gepfändet haben.
Zu unseren Inkassomandanten gehören insbesondere
- Hausverwaltungen,
- Vermieter,
- Ärzte und
- andere Freiberufler,
- Handwerker und
- Unternehmer, die durch ihre berufliche Tätigkeit hinreichend ausgelastet sind.
Aber auch private Forderungen übernehmen wir zunehmend zum Inkasso.
Sofern Sie rechtschutzversichert sind übernehmen wir gerne die Anfrage bei Ihrem Rechtschutzversicherer für Sie!
Sprechen Sie mit uns und wir unterbreiten Ihnen ein interessantes Angebot für Ihre Inkassoverfahren.