Spricht man über „Seniorenrecht“, so handelt es sich hierbei nicht um ein einzelnes Gesetz. Ein Seniorenrecht als solches gibt es eigentlich nicht. Vielmehr handelt es sich um Rechtsprobleme, die typischer Weise Menschen im Rentenalter vorwiegend betreffen. Dies können Rechtsfragen aus dem Zivilrecht (Vollmachten, Nachlassplanung, Vermögensplanung, Unterhaltsfragen, Vertragsfragen um Heimverträge/Mietverträge etc.), Sozialrecht (soziale Ansprüche, Pflegeunterstützung, Erbenhaftung, Schwerbehinderung, Rehabilitation, Nachteilsausgleich etc.) sein, aber nicht zuletzt natürlich auch das Erbrecht.
Unser Spezialist in dieser übergreifenden Rechtsmaterie ist Herr Rechtsanwalt Dr. Spiri.