Kaum ein Rechtsgebiet ist so umfassend wie das IT-Recht.
Denn hierzu gehören nicht nur
- Vertragsrecht, d.h. Gestaltung von Projektverträgen und Allgemeiner Geschäftsbedingungen, sondern auch
- das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, d.h. Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts, d.h. Bezüge zum Kennzeichen- und Urheberrecht, und Domainrecht,
- Datenschutzrecht einschließlich Signaturen sowie deren Besonderheiten,
- Telekommunikationsrecht, d.h. Recht der Kommunikationsnetze und -dienste,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der IT,
Ihr Experte auf dem Gebiet des IT-Rechts ist Rechtsanwalt Dietrich, der nicht nur in rechtlicher Sicht im IT-Recht versiert ist, sondern u.a. über mehr als 30 Jahre Erfahrung mit und um den IT-Bereich verfügt. Als Mitbegründer eines IT-Unternehmens im Bereich Softwaretests ist Rechtsanwalt Dietrich mit den Besonderheiten dieser Branche vertraut. Er ist Mitglied von DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).