Das Miet- und Pachtrecht regelt die entgeltliche Überlassung einer Sache an einen anderen. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Neben den einschlägigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB)
Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (§§ 549 ff. BGB), und Nebengesetze, insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, spielen eine wichtige Rolle, etwa
- das Wohnraumförderungsgesetz
- die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO)
- die Neubaumietenverordnung (NMV)
- das Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).
Auch die Geschäftsraummiete hält für den rechtsunkundigen zahlreiche Fallstricke bereit, so dass eine Beratung beim Abschluss eines Mietvertrags häufig erst den geschäftlichen Erfolg des Gewerbes sichert.
Wir unterstützen Sie nicht erst, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“, sondern bereits
- bei der Vorbereitung vertraglicher Regelungen (Miet-/Pachtverträge)
- Beratung in Fällen der Beendigung von Mietverträgen
- Mietaufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsvergleichen
- Vorbereitung von Eigenbedarfskündigungen
- Vorbereitung und Durchsetzung von Mieterhöhungen (wegen Modernisierung oder Anpassung an den Mietspiegel)
- Vertretung in allen mietrechtlichen Gerichtsverfahren (z.B. Mietforderung, Betriebskostennachzahlung, Räumung usw.).
Unser Mietrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Spiri vertritt seit Jahren institutionelle und private Vermieter mit einem Wohnungsbestand von weit über 1.500 Wohnungen, aber auch zahlreiche priate und gewerbliche Mieter. Rechtsanwalt Dr. Spiri ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein und regelmäßiger Referent bei Fachvorträgen.
Wichtige Grundlage ist der Konstanzer Mietspiegel, den Sie hier aufrufen können: Mietspiegel-online