Arbeitsrecht ist – im engeren Sinne – die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gehören hierzu aber auch fundierte Kenntnisse über Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht, welche erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte z.B. in
- allgemeiner Beratung zum Arbeitsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat
- Unterstützung bei personeller Umstrukturierung des Betriebs
- Beratung zum Betriebsübergang
- laufende Beratung der Personalabteilungen
- außergerichtliche Vertretung in Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern und Betriebsrat
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
- Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen
- Auflösungsvereinbarungen
- Vorbereitung der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
- Beratung bei Konflikten mit Arbeitgebern
- Überwachung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, z.B. Urlaub, Zeugnis etc.
- Beratung und Vertretung des Betriebsrats.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dietrich.
Kaum ein Rechtsgebiet wird so entscheidend von der Rechtsprechung geprägt, wie das Arbeitsrecht. Daher sind beide Rechtsanwälte Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein Freiburg und nehmen jährlich an bis zu zehn Fortbildungsveranstaltungen mit Richtern des Bundes- und Landesarbeitsgericht, Universitätsprofessoren, Vertretern der Arbeitsagentur, der Krankenkassen und Rechtsanwaltskollegen teil.